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Von Fall zu Fall

Eins vorweg: wir sind keine „klassische“ Anwaltskanzlei. Mit Ihrem Verkehrsunfall sind Sie bei uns genauso an der falschen Stelle wie auch wenn Sie eine familienrechtliche Beratung wünschen. Wir können Ihnen nicht bei Ärger mit Ihrem Nachbarn helfen und auch nicht, wenn Ihr neues Auto nicht das hält, was der Prospekt verspricht. Wir haben uns spezialisiert! Wir sind vornehmlich Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Wenn Sie noch kein Mandant unserer Kanzlei sind, dann können wir Sie in rechtlichen Dingen beraten, die einen Bezug zum Steuerrecht haben. Wenn es darum geht, zivilrechtliche Verträge, erb- oder familienrechtliche Gestaltungen auf ihre steuerlichen Auswirkungen zu beurteilen, dann kommen Sie zu uns!

Als Mandant unserer Kanzlei wissen Sie bereits, dass Rechtsberatung bei uns aber auch mehr ist. Gerade weil wir nicht nur Steuerberater sondern auch Rechtsanwälte sind, dürfen wir Sie nicht nur in steuerlichen Dingen sondern auch in allen Rechtsfragen beraten. Und davon machen Sie reichlich Gebrauch, denn es ist immer richtig, in allen Dingen zunächst „seinen“ Steuerberater zu befragen.

Wir sehen immer zuerst nach der steuerlichen Relevanz Ihres Problems.

Viele im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmenstätigkeit auftretenden Rechtsfragen können wir für Sie lösen. So gestalten wir für Sie Verträge.

Bei für uns fachfremden Rechtsgebieten geben wir Ihnen erste Auskünfte zu den rechtlichen Grundlagen und verweisen Sie danach auf uns bekannte Rechtsanwaltskanzleien, die dann Ihr Rechtsproblem lösen.